Neue Gebühren- und Benutzersatzung

  KategorienStadtbibliothek Bautzen

Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Gebühren- und Benutzersatzung der Stadt Bautzen für die Stadtbibliothek!

Was Sie Neues erwarten können

  • Benutzungsgebühr von 15,00 € für 12 Monate
  • kostenfrei für:
    • Bibliotheksbenutzende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    • Studierende, Schüler und Auszubildende mit einem entsprechenden Nachweis
    • Sozialpassinhaber mit einem entsprechenden Nachweis
    • Inhaber der sächsischen Ehrenamtskarte mit einem entsprechenden Nachweis
  • Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar!
  • gültig für Hauptbibliothek, Kinder- und Jugendbibliothek, Fahrbibliothek und Online-Angebote
  • weitere Neuerungen:
    • Internetnutzung für angemeldete Benutzer kostenlos
    • bis zu 3 Verlängerungen möglich (bisher 2)
    • keine Gebühr für die Ausstellung des Bibliotheksausweises

Derzeitig geplantes Vorgehen

  • zum 01.01.24 werden alle Benutzer ab 18 Jahren gesperrt
  • mit Verlängerung des Bibliothekskontos und Bezahlung der Jahresgebühr kann die Bibliothek (physischer Bestand und Online-Angebote) weiterhin genutzt werden
  • Benutzer müssen persönlich vorbeikommen und den Betrag bar bezahlen
  • eine Kündigung ist nicht notwendig

Alle Gebühren wurden angepasst, neu eingeführt, z.B.

  • Ersatzausweis: 4,00 €
  • Vorbestellung: 1,00 €
  • Säumnisgebühren fallen nun pro Tag und pro Medium an!
    • 0,40 € für Erwachsene
    • 0,20 € für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren
    • Bearbeitungsgebühr für Mahnungen
      • 1. Mahnung: 1,50 €
      • 2. Mahnung: 3,50 €
  • Ausdruck und Kopie pro Seite:
    • aus dem Bibliotheksbestand
      • A 4 S/W: 0,20 €
      • A 4 farbig: 0,40 €
      • A 3 S/W: 0,40 €
      • A 3 farbig: 0,80 €
    • bei sonstigen Kopien und Ausdrucken halten wir uns an die Gebühren aus der Verwaltungskostensatzung
      • A 4 je Blatt S/W & farbig 0,70 €
      • A 3 je Blatt S/W & farbig 0,75 €

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